Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden von ImmoWave

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden von ImmoWave

Abschnitt A – Allgemeine Bedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von ImmoWave – nachstehend „Anbieter“ genannt – und ihren Kunden.

2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

3. Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.

4. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

1. Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.

2. Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Online-Marketing und Leadgenerierung. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.

3. Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.

4. Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.

5. Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn, der Anbieter ist an der Leistungserbringung verhindert.

6. Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, werden nicht vom Anbieter getragen. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.

§ 3 Vertragsschluss

1. Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden nur ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen.


2. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher z. B. in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden, z. B. durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger übersandten Angebots in Textform. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.


3. Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande, indem dieser dem Kunden eine Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieter bereitgestelltes Kundenportal übersendet.

§ 4 Vergütung

1. Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Anbieters angegeben und verbindlich.


2. Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.


3. Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.


4. Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.


5. Überschreitet das monatliche Werbebudget (Ad Spend bei Meta) des Auftragnehmers den Betrag von 3.000 €, erhält der Anbieter zusätzlich zur vereinbarten monatlichen Vergütung eine weitere Vergütung in Höhe von 10 % des gesamten monatlichen Werbebudgets.

§ Zahlung & Rechnung

1. Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Höhe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn, zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.


2. Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt per Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem Anbieter das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat.


3. Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten.


4. Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters.


5. Bei Zahlungsverzug, Rücklastschrift oder unberechtigten Einwendungen ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsdienstleisters zu leisten.

Abschnitt B – Besondere Regelungen für Retainer-Kunden

§ 6 Garantiebedingungen

1. Eine Garantie durch den Anbieter besteht ausschließlich dann, wenn diese ausdrücklich im Dienstleistungsvertrag schriftlich vereinbart wurde.


2. Die Garantie gilt nur im ersten Vertragsmonat und setzt voraus, dass der Kunde innerhalb dieses Zeitraums mindestens 1.200 € Werbebudget über die vereinbarten Werbekanäle einsetzt.


3. Die Garantie entfällt, wenn kein konkretes, bewerbbares Objekt vorliegt, das dem Anbieter rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt wurde.


4. Wird das genannte Werbebudget ordnungsgemäß eingesetzt und werden dennoch nicht mindestens 30 qualifizierte Leads generiert, verpflichtet sich der Anbieter, das über die 1.200 € hinausgehende Ad Budget mit der nächsten regulären Rechnung zu verrechnen.


5. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Rückerstattung gezahlter Vergütung, sind ausgeschlossen.

Abschnitt C – Besondere Regelungen für Pay-per-Lead-Kunden

§ 7 Reklamationen und Lead-Ersatz

1. Der Anbieter ersetzt kostenfrei jeden Lead, bei dem nachweislich weder per E-Mail noch telefonisch eine Kontaktaufnahme möglich ist. Der Nachweis obliegt dem Kunden. Eine Kontaktaufnahme gilt dann als nicht möglich, wenn
a) die angegebene Telefonnummer dauerhaft nicht vergeben ist oder dauerhaft ins Leere führt (z. B. Bandansage „nicht vergeben“),
b) die angegebene E-Mail-Adresse nachweislich nicht zustellbar ist (z. B. unzustellbar mit automatischer Fehlermeldung wie „Mailbox not found“ oder „User unknown“)


2. Voraussetzung für die Prüfung und Anerkennung eines fehlerhaften Leads ist, dass der Kunde das hierfür vom Anbieter bereitgestellte Reklamationsformular vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllt.


3. Jeder zur Reklamation eingereichte Lead wird vom Anbieter individuell geprüft. Der Anbieter entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Reklamation berechtigt ist.


4. Ersatz-Leads werden ausschließlich im Rahmen der nächsten gebuchten Kampagne geliefert. Findet keine Folgekampagne statt, besteht kein Anspruch auf Ersatz.


5. Sobald ein Lead vom Anbieter an den Kunden übermittelt wurde, darf dieser nicht erneut kontaktiert werden, wenn er im Rahmen einer Reklamation als ungültig eingestuft wurde.


6. Bei Verstoß gegen diese Regelung, insbesondere bei wiederholter Kontaktaufnahme zu reklamierten Leads, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 € pro Fall.

Abschnitt D – Weitere Regelungen

§ 8 Mitwirkungspflicht des Kunden

1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann.


2. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen bzw. Daten rechtzeitig bereitzustellen und korrekte sowie vollständige Auskünfte zu erteilen.


3. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder entstehen durch Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters Verzögerungen, verlängert sich die Vertragsdauer entsprechend.


4. Der Kunde ist für die Bereitstellung eines funktionsfähigen digitalen Anschlusses verantwortlich, um die Leistungen des Anbieters zu nutzen.


5. Zugangsdaten für Plattformen des Anbieters sind vertraulich zu behandeln.

§ 9 Zurückbehaltungsrecht

1. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.


2. Der Anbieter hat ein Zurückbehaltungsrecht an übergebenen Unterlagen, solange Forderungen aus dem Vertragsverhältnis offen sind.

§ 10 Haftung, Verjährung

1. Der Anbieter haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).


3. Der Anbieter haftet nicht für Daten- und Programmverluste, sofern diese durch regelmäßige Sicherung hätten vermieden werden können.


4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr.

§ 11 Laufzeit, Kündigung

1. Verträge mit fester Laufzeit können nicht vorzeitig gekündigt werden.


2. Eine außerordentliche Kündigung ist bei Verzug oder anderen schwerwiegenden Vertragsverletzungen möglich.


3. Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mindestens einen Monat vor dem jeweiligen Verlängerungszeitpunkt in Textform gekündigt wird.

§ 12 Urheberrecht

1. Alle Arbeitsergebnisse des Anbieters bleiben dessen geistiges Eigentum.


2. Der Kunde erhält ein nicht exklusives Nutzungsrecht, das an die vollständige Zahlung der Vergütung gebunden ist.

§ 13 Unterlagen des Kunden

1. Der Anbieter ist berechtigt, die vom Kunden bereitgestellten Informationen als korrekt anzusehen.


2. Der Kunde gewährleistet, dass bereitgestellte Materialien frei von Rechten Dritter sind.

§ 14 Vertraulichkeit, Äußerungen

1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit.


2. Der Anbieter darf den Kunden als Referenz nennen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

§ 15 Elektronische Kommunikation

1. Die Kommunikation zwischen den Parteien kann elektronisch erfolgen, es sei denn, der Kunde fordert explizit eine andere Form an.


2. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.

§ 16 Schlussbestimmungen

1. Vertragssprache ist Deutsch.


2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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